Reform der Straßenverkehrsordnung: SPD sieht Nachbesserungsbedarf bei Rettungsgassen-Blockierern

Berufsfeuerwehrmann Stefan Schuster: „Höhere Strafen alleine bringen wenig“

  • von  Team Schuster
    16.08.2019
  • Presse, Featured, Feuerwehr, Bayerischer Landtag

 

Der SPD-Landtagsabgeordnete und Berufsfeuerwehrmann Stefan Schuster hat die von Bundesverkehrsminister Scheuer angekündigte Reform der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Bußgelderhöhung für Rettungsgassen-Blockierer als nicht ausreichend kritisiert. Damit die Strafen zur Anwendung kommen fordert er Entlastung für die Polizei und die Ausweitung der Halterhaftung.

Schuster: „Es geht nicht darum, Leute zu bestrafen, sondern darum, dass sich ihr Verhalten ändert. Wir fordern deshalb nicht nur höhere Strafen für Vergehen, sondern auch mehr Aufklärung für die Autofahrer.“ Bereits vor mehreren Jahren hat Schuster ein Antragspaket zur Verbesserung der Bildung von Rettungsgassen in den Landtag eingebracht - es wurde von der CSU abgelehnt. Auch im aktuellen Vorstoß des Bundesverkehrsministers fehlen aus Sicht von Schuster zentrale Punkte. Die Erhöhung von Strafen ist aus der Sicht des Berufsfeuerwehrmanns nur sinnvoll, wenn die Vergehen auch konsequent zur Anzeige gebracht werden.

Dazu sei es unerlässlich, die Halterhaftung auszuweiten. Das bedeutet, dass der Halter des Fahrzeugs belangt werden kann, wenn mit seinem Auto eine Rettungsgasse blockiert wird, so wie es bei Falschparken bereits möglich ist. „Von jedem einzelnen Rettungsgassen-Blockierer oder -Befahrer und von jedem Gaffer müssen die Personalien aufgenommen werden. Oft muss die Autobahnpolizei extra dafür ausrücken, wenn ein Unfall stattgefunden hat. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst haben nicht die Zeit, auf dem Weg zum Einsatz auch noch festzustellen, wer da in dem Wagen sitzt, der sie blockiert.“